Die Stadt Zürich gab vor, mit ihrer eigenmächtigen Aktion für Sicherheit zu sorgen. Nun muss sie sich vom Verwaltungsgericht belehren lassen, dass sie exakt das Gegenteil getan und erhebliche Sicherheitsrisiken geschaffen hat – und selbst dann nicht reagierte, als diese offenkundig wurden. Filippo Leutenegger, Präsident FDP Kanton Zürich, hält fest: «Die Stadt betreibt Ideologiepolitik auf Kosten der Verkehrssicherheit.»
Weiter hält das Verwaltungsgericht fest, dass die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Velofahrende kein Einknicken rechtfertigt, sondern die Stadt dazu bewegen müsste, entsprechende Verbote nötigenfalls mit repressiven Massnahmen durchzusetzen. So wie sie dies bei Autofahrenden, ohne mit der Wimper zu zucken, tut – etwa an der Langstrasse oder bei Verstössen gegen das Tempolimit. Damit ist gerichtlich bestätigt, dass der Zürcher Stadtrat auf der Strasse eine Zweiklassengesellschaft geschaffen hat.
Der Zürcher Stadtrat ist aufgefordert, bei Massnahmen auf überkommunalen Strassen in enger Kooperation mit dem Kanton Zürich zu handeln, der die Infrastrukturen festlegt, bewilligt und finanziert. Tut er dies weiterhin nicht verantwortungsvoll, so müssen die Vorrechte der Stadt Zürich bei Planung und Unterhalt von Staatstrassen in Frage gestellt werden – sowohl im Strassengesetz als auch in der Signalisationsverordnung. Auch die Stadt Zürich ist keine autonome Republik, sondern Teil eines grösseren Ganzen.
Kontakt:
- Claudio Zihlmann, Fraktionspräsident FDP, 079 765 22 55
- Marc Bourgeois, Kantonsrat FDP, 079 219 95 38
- Filippo Leutenegger, Präsident FDP Kanton Zürich, 079 447 99 07