SEM muss Praxisänderung rückgängig machen
Seit Monaten ist die Schweiz mit stark steigenden Migrationszahlen konfrontiert. Dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) nun seine Praxis geändert hat und Afghaninnen grundsätzlich Asyl sowie eine B-Bewilligung gewährt, ist höchst irritierend. Insbesondere weil die weitreichende Praxisänderung still und heimlich und ohne Einbezug der zuständigen Parlamentskommissionen geschah. Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban verschlechtert. Wer an Leib und Leben bedroht ist, soll Schutz erhalten. Nichtsdestotrotz muss die Gesetzgebung konsequent vollzogen werden, damit das Asylsystem nicht an Akzeptanz einbüsst. Mit der neuen Praxis riskiert das SEM einen Pull-Effekt und die Schweiz würde zum bevorzugten Zielland in Europa.
Wenn nur noch das Geschlecht und die Herkunft für einen positiven Asylbescheid relevant sind, wird auch Afghaninnen aus sicheren Drittstaaten (bspw. Türkei oder EU-Staaten) grundsätzlich Asyl gewährt. Genau diese sogenannte Sekundärmigration versucht die FDP seit Monaten einzudämmen. Die entsprechende Motion hat die FDP bereits im Mai eingereicht und der Bundesrat hat sie kürzlich zur teilweisen Annahme empfohlen. Die irreguläre Sekundärmigration birgt hohes Missbrauchspotential und belastet unser Asylsystem. Folglich wird die Schweiz ihre humanitäre Tradition langfristig nicht wahren können, wenn sie durch solche Fälle belastet wird.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Familiennachzug. Wenn den Afghaninnen der sofortige Nachzug der Kernfamilie erlaubt wird, droht das Risiko eines Kontrollverlusts über die Einwanderung ins Asylsystem und das Missbrauchspotenzial erhöht sich. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass kein Terrorismus-Risiko geschaffen wird. Die FDP fordert vom SEM, dass die Praxisänderung umgehend rückgängig gemacht wird. Wir fordern zudem Transparenz statt Heimlichtuerei in diesem Bereich. Sonst leidet die Akzeptanz unserer Asylpolitik in der Bevölkerung.
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