Abstimmung vom 7. März 2021: Parolen Schweiz

Ortspartei Niederglatt

In aller Kürze:

  • NEIN zum Verhüllungsverbot
  • JA zur E-ID
  • JA zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

NEIN zum Verhüllungsverbot

Die Volksinitiative verlangt, dass an allen öffentlich zugänglichen Orten niemand sein Gesicht verhüllen darf. Als Ausnahmen vorgesehen sind: in Gotteshäusern, aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums (Fasnacht & Co.). Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen. Die Initiative zielt gegen eine religiöse Verhüllung der Frau, aber auch gegen vermummte Personen, die Straftaten begehen wollen. Gründe für ein NEIN:

  • Scheinproblem: Die religiöse Verhüllung kommt in der Schweiz nur ganz vereinzelt vor, wobei es sich in der Regel um Touristinnen handelt.
  • Wenn überhaupt, wäre es Sache der Kantone, ein solches Verbot zu erlassen. Viele Kantone haben bereits ein Verbot der Gesichtsmaskierung bei Demonstrationen erlassen, und zwei Kantone verbieten die Burka auch im öffentlichen Raum. Andere Kantone haben sich in der Vergangenheit gegen ein Verhüllungsverbot ausgesprochen, auch Zürich. Diese kantonale Souveränität gilt es zu wahren.
  • Kleidervorschriften gehören nicht in die Verfassung.
  • Was die Besorgnis über die Unvereinbarkeit fundamentalistischer Strömungen des Islam mit schweizerischen Werten betrifft, so wird dieser Sorge bereits in der geltenden Gesetzgebung (Ausländergesetz, Einbürgerungsgesetz und Sozialversicherungsgesetz) Rechnung getragen. Kleidervorschriften haben in der Bundesverfassung nichts zu suchen.
  • Bereits heute kann bestraft werden, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen.
  • Die Regelung wäre ein Eingriff ins Privatleben und würde gesellschaftliche Spannungen schüren.
  • Wenn die Initiative abgelehnt wird, tritt automatisch (sofern kein Referendum ergriffen wird) der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament in Kraft. Dieser verlangt, dass man das Gesicht zeigen muss, wenn dies zur Identifizierung nötig ist (Billetkontrolle, auf einem Amt etc.).

Positionen

  • Bundesrat und Parlament empfehlen ein NEIN.
  • Mit Ausnahme der SVP sprechen sich alle grossen Parteien für ein NEIN aus.

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JA zur E-ID

Argumente für ein JA:

  • Mit einer staatlich anerkannten und geprüften e-ID wird vieles im Internet einfacher und sicherer: Kein Chaos mit unzähligen Logins und Passwörtern, mehr Kontrolle und Transparenz über die eigenen Daten.
  • Der Schutz vor Missbrauch und Betrug im Internet könnte verbessert werden.
  • Von einer staatlich anerkannten und geprüften Schweizer e-ID profitieren alle: Einzelpersonen, Behörden, Unternehmen und Verbände.
  • Die Schweizer e-ID bietet Chancen und Flexibilität ohne Zwang: Die e-ID ist freiwillig. Wer will, kann sie bei einer staatlich anerkannten Anbieterin bestellen. Laut Gesetz können dies Private, Kantone und Gemeinden sein. (Daran stören sich die Gegner der e-ID, weil sie die Ausstellung derartiger Identifikationsmittel als staatliche Aufgabe erachten.)
  • Das E-ID-Gesetz ebnet den Weg für vertrauenswürdige Schweizer Lösungen: Es schafft klare Regeln für mehr Transparenz und Datenschutz und garantiert unabhängige Kontrollen.
  • Zahlreiche andere Länder sind der Schweiz voraus und haben bereits eigene elektronische IDs. Dieser Rückstand schwächt unseren Innovations- und Wirtschaftsstandort.

Positionen:

  • Bundesrat und Parlament empfehlen ein JA.
  • Ebenfalls für ein JA sind FDP, SVP, CVP, EVP.

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JA zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

Wir stimmen über das Abkommen ab, weil von verschiedenen Organisationen das Referendum ergriffen worden ist. Grund ist das umstrittene Palmöl. Diesbezüglich ist aber zu sagen, dass nur nachhaltig produziertes Palmöl von Zollerleichterungen profitieren wird. Damit ist es das erste Freihandelsabkommen, das Wirtschaft und Ökologie miteinander verknüpft.

Ausserdem: Die Reduktion auf das Palmöl greift aber deutlich zu kurz. Es geht um viel mehr. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, dass unsere Unternehmen neue Perspektiven erhalten.

  • Das Freihandelsabkommen mit Indonesien vereinigt Handelserleichterungen und Nachhaltigkeitsbestimmungen und bringt damit sowohl der Exportnation Schweiz als auch dem aufstrebenden Indonesien viele Vorteile:
    • Sichert den Zugang zu einem bedeutenden Absatzmarkt. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz ist der Zugang zu wichtigen Wachstumsmärkten zentral. Das Abkommen erleichtert den Handel, bietet neue wirtschaftliche Chancen und schafft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der EU und den USA, die über kein derartiges Abkommen verfügen.
    • Verbessert die Nachhaltigkeit. Mit dem umfangreichen Kapitel zur Nachhaltigkeit setzt die Schweiz ein wichtiges Signal, denn nur nachhaltig produziertes Palmöl kann von Handelserleichterungen profitieren.
    • Stärkt die Schweizer Exportindustrie. Mit dem Abbau von teuren Ausfuhrzöllen und technischen Handelshürden können Schweizer Exportfirmen massiv Kosten einsparen und dieses Geld anderweitig investieren.
    • Gesamte Schweizer Wirtschaft profitiert. Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen zu Volkswirtschaften wie Indonesien schaffen neue Investitionsmöglichkeiten, von denen beide Seiten profitieren.
  • Die anfängliche Angst, dass Palmöl hiesiges Rapsöl konkurrenzieren könnte, ist unbegründet. Deshalb spricht sich auch der Bauernverband für ein JA aus.

Positionen

  • Bundesrat, Parlament, die Wirtschaft, Schweizerischer Bauernverband und die FDP empfehlen ein JA.
  • Von den grossen Parteien sprechen sich nur die Grünen für ein Nein aus. Aber selbst hier gibt es abweichende Stimmen, wie zum Beispiel die ehem. Nationalratspräsidentin Maya Graf (BL), die die Verknüpfung von Freihandel mit Nachhaltigkeitsaspekten begrüsst.
  • Die SP wird ihre Parole am 13.2. fassen. Grosser Befürworter des Abkommens ist bspw. Nationalrat Fabian Molina.
  • Auch der WWF empfiehlt ein JA.

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FDP Niederglatt