Positionen Kultur

Die Kultur trägt wesentlich zur Lebensqualität der Bevölkerung bei und ist ein wichtiger Bestandteil der Standortattraktivität. Darum braucht es, wo die Unterstützung von Privaten nicht möglich ist, staatliche finanzielle Unterstützung. Diese Unterstützung soll breit über verschiedene Arten und Formen der Kultur verteilt sein.

Grundsatz

Die FDP bekennt sich zu einem nachhaltigen, vielfältigen Kulturangebot in den Zentren und Regionen, da es wesentlich zur Lebensqualität der Bevölkerung beiträgt. Es verbindet den Kanton Zürich einerseits mit dem weltweiten Kulturschaffen, ist aber andererseits identitätsstiftend durch Pflege und Weiterführung des eigenen Kulturgutes. Ausgewählte Kulturangebote werden staatlich ergänzend gefördert, wenn die vollständige Unterstützung von Privaten und Dritten nicht erreichbar bzw. nicht wünschenswert ist. Unter Kultur werden sämtliche Formen von Kunst verstanden.

Forderungen

1. Es soll eine möglichst grosse staatsunabhängige Finanzierung angestrebt werden. Staatliche finanzielle Unterstützung soll einen ergänzenden Beitrag zur finanziellen Eigenleistung und Beiträgen Dritter leisten. Ganz ohne staatliche Unterstützung geht es aber nicht.

2. Die öffentliche Finanzierung und Förderung der Kultur muss breit über die verschiedenen Formen der Kultur verteilt sein.

3. Das Kulturschaffen ist auf Unabhängigkeit und Konstanz angewiesen. Deshalb muss die öffentliche Förderung nach klaren, verlässlichen Kriterien erfolgen und offen sein hinsichtlich Form, Grösse und Etabliertheit.

4. Der Fokus wird auf kulturelle Institutionen, Veranstaltungen und ausgewählte Projekte gelegt und nicht auf die Individuen.

5. Exzellenz wird auch ausserhalb der grossen Kulturinstitutionen gefördert. Zum Bespiel durch Wettbewerbe, Anschubfinanzierungen, Defizitgarantien, Vereinfachung von Bewilligungsverfahren, unkompliziertes zur Verfügung stellen von vorhandener Infrastruktur durch Kanton und Gemeinden.

6. Das ehrenamtliche und halbprofessionelle Kulturschaffen von hoher Qualität (Jugendmusik, Chöre, Theatergruppen usw.) ist in den Regionen durch die Gemeinden zu fördern. Der Kanton soll die Gemeinden bei dieser Aufgabe unterstützen.

7. Die grossen Kulturinstitutionen sollen ihre Rolle als Arbeitgeber und Praxisausbildner im Kulturbetrieb wahrnehmen können.

8. Es gibt eine klare Trennung von Kulturförderung und schulischer Ausbildung im Kunst- und Kulturbereich.

 

Zürich, 11. Juli 2018